Worauf Betreiber in der Türkei bei Yeni Nesil ÖKC, POS-Terminals, GİB-Vorgaben und der Organisation des Bezahlvorgangs achten sollten.
POS-Nutzung und Vorschriften für Kassengeräte der neuen Generation in türkischen Internetcafés
Der Bezahlvorgang beginnt, wenn ein Gast seine Session beendet. PC-Zeit sowie Speisen- oder Getränkebestellungen können auf derselben Tischrechnung stehen. An der Kasse wird der Gesamtbetrag geprüft und jede Zahlung als Bar- oder Kartenzahlung erfasst. Wird das POS-Terminal als Teil des gesamten Kassiervorgangs betrachtet, bleiben Bar- und Kartenbewegungen in den Kassenberichten sauber getrennt.
Die türkische Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı, GİB) schreibt vor, dass Steuerpflichtige in der Türkei, die unter die Pflicht für ein Kassengerät der neuen Generation (Yeni Nesil Ödeme Kaydedici Cihaz, YN ÖKC) fallen, seit dem 1. Juli 2024 mit mindestens einer Bank, einem anderen Institut oder einem Zahlungsdienstleister einen Händlervertrag haben und über jedes YN ÖKC Bank- oder Kreditkartenzahlungen akzeptieren müssen. Die konkrete Pflicht kann von Steuerstatus und Tätigkeitsbereich des Internetcafés abhängen. Lassen Sie dies vor dem Kauf eines Geräts durch Ihren Steuerberater oder die zuständige türkische Finanzbehörde prüfen.
- Karten-, Bar- und andere Zahlungsarten getrennt erfassen
- Gerätemodell und unterstützte Integration gemeinsam bewerten
- Beleg-, Zahlungs- und Kassenaufzeichnungen möglichst demselben Vorgang zuordnen
- Abläufe für Stoßzeiten vor der Einführung testen
Eine POS-Integration reduziert Doppeleingaben und Fehler beim Kassieren
Ohne Integration muss das Kassenpersonal den Rechnungsbetrag unter Umständen erneut am POS-Terminal eingeben. In Stoßzeiten kann diese Wiederholung zu einem falschen Betrag oder einer falschen Zahlungsart führen und die Kontrolle am Schichtende erschweren.
Bei einem unterstützten POS-Terminal kann der Betrag an das Gerät gesendet und das Ergebnis an den Kassenvorgang zurückgegeben werden. Die Integration beseitigt nicht jeden manuellen Schritt, hilft aber, Doppeleingaben und falsch erfasste Kartenzahlungen zu reduzieren. Korrekte Zuordnungen von Abteilungen und Umsatzsteuersätzen für Sessions, Bestellungen, USB-Sticks oder Ausdrucke erleichtern es außerdem, Belege, Zahlungen und Kassenaufzeichnungen gemeinsam nachzuvollziehen.
Berücksichtigen Sie die technische Kompatibilität – nicht nur das Angebot der Bank
Auf der GİB-Liste zugelassener, EFT-POS-fähiger YN ÖKC stehen unter anderem Beko 300TR, Beko X30TR, Hugin S1 und inPOS M530. EveryCafe bietet Integrationsabläufe für inPOS M530, Hugin S1, Beko 300TR und Beko X30TR. Die GİB-Zulassung und die von EveryCafe unterstützte Integrationsliste sind dabei zwei unterschiedliche Kriterien.
Die Einrichtung unterscheidet sich je nach Modell. inPOS M530 nutzt Ethernet und eine externe EKÜ (elektronische Aufzeichnungseinheit); Hugin S1 muss sich im selben Netzwerk wie der Haupt-PC befinden; Beko 300TR/X30TR erfordert die kabelgebundene Aktivierung über den TokenINC AppStore, den Integratornamen Every Cafe und das korrekte Gerätemodell.
Testen Sie Mischzahlungen und Gruppenrechnungen von Anfang an
Eine Gruppe kann einen Teil der Rechnung bar und den Rest mit Karte bezahlen. Jedem Betrag muss die richtige Zahlungsart zugeordnet werden, sonst stimmen die tatsächlichen Bar- und Kartenzahlungen am Tagesende möglicherweise nicht mit den Aufzeichnungen überein.
POS-Integration und Mischzahlung sind zwei getrennte Vorgänge. Der Kartenanteil kann über ein unterstütztes Terminal laufen, während der Baranteil korrekt in der Kasse erfasst wird. Zusammen zeigen diese Einträge, wie die gesamte Rechnung beglichen wurde.
Kurze Checkliste für die POS-Einrichtung
Eine erfolgreiche Terminalzahlung beendet den Test noch nicht. Schließen Sie eine Tischrechnung mit Session und Bestellungen getrennt per Bar- und Kartenzahlung ab und prüfen Sie anschließend, ob jede Zahlung in den Kassenberichten unter der richtigen Zahlungsart erscheint. So erkennen Sie Abweichungen vor dem ersten echten Einsatz.
- Offizielle Gerätezulassung und Integrationsunterstützung prüfen
- Netzwerk-, Kopplungs- und Verbindungstests abschließen
- Abteilungs- und Umsatzsteuerzuordnungen kontrollieren
- Karten-, Bar- und Mischzahlungen testen
- Stornierungen und fehlgeschlagene Zahlungen prüfen
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Betrachten Sie das POS-Terminal als Teil Ihres Betriebs – nicht als isoliertes Kassengerät.
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